Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der media2business GmbH

1. Vertrag

1.1 Für sämtliche Veranstaltungen der media2business GmbH („Veranstalter“), insbesondere Präsenz- und Online-Seminare, Workshops, Konferenzen, Kongresse, Lehrgänge, Foren, Wettbewerbe, Preisverleihungen und virtuelle Messen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

Vertragspartner des Teilnehmers ist:

media2business GmbH

vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Dr.-Ing. Stefan Schlegel
Am Friedrichshain 22
10407 Berlin

Tel +49 (0)30 42151-0
E-Mail: leserservice@media2b.de

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Teilnehmer in von ihm übersandten Dokumenten auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und der Veranstalter der Einbeziehung dieser nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Im Rahmen von Kooperationen kann der Veranstalter bei der Darstellung von Leistungen Dritter als Vermittler auftreten. Im Falle einer Buchung kommen der die Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Drittanbieter zustande. Für die jeweiligen Leistungen können besondere Regelungen und Einschränkungen, insbesondere die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittanbieters, gelten. Die gesamte Vertragsabwicklung und die Abwicklung etwaiger Leistungsstörungen erfolgen ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Drittanbieter.

1.4 Bei Online-Veranstaltungen kann der Veranstalter die Anmeldung der Teilnehmer über die Web-Plattform eines Dritten durchführen. In diesem Fall kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer zustande; der Betreiber der Web-Plattform wird nicht Vertragspartner.

1.5 Der Vertrag über die Teilnahme an einer Online-Veranstaltung endet mit Abschluss der Veranstaltung, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Darstellung und Bewerbung von Veranstaltungen sind eine unverbindliche Aufforderung des Veranstalters an den Teilnehmer, ein Angebot abzugeben. Die Anmeldung des Teilnehmers – per Anmeldeformular auf der Webseite des Veranstalters oder per E-Mail – ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die Teilnahme an der Veranstaltung.

2.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers durch das Zusenden einer Anmeldebestätigung in Textform annimmt. Eine Übersendung der Rechnung gilt ebenfalls als Annahme. Der Inhalt des geschlossenen Vertrags ergibt sich aus der Anmeldebestätigung und diesen AGB.

2.3 Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht; der Veranstalter ist berechtigt, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Veranstalter ist auch berechtigt, einen Teilnehmer aus wichtigem Grund, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei einer von ihm verursachten Störung der Veranstaltung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Wird ein Teilnehmer aus einem von ihm zu vertretenden Grund von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen, so behält der Veranstalter den vollen Anspruch auf die Teilnahmegebühr; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge des Ausschlusses an Aufwendungen erspart oder anderweitig erlangt. 

2.4 Im Falle einer Überbuchung informiert der Veranstalter den Anmeldenden unverzüglich; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

2.5 Das Anmeldeformular ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Ändern sich die bei der Anmeldung angegebenen Daten, hat der Teilnehmer dies dem Veranstalter unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Meldet ein Mitarbeiter ein Unternehmen zu einer Veranstaltung an, versichert er mit der Anmeldung, dass er hierzu von dem Unternehmen bevollmächtigt ist. Fehlt eine solche Vollmacht, haftet der Mitarbeiter dem Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften über das Handeln ohne Vertretungsmacht (§ 179 BGB).

3. Leistungen und Preise

3.1. Leistungsumfang und Veranstaltungsort ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.  Der Veranstalter ist berechtigt, geringfügige Abweichungen von der Veranstaltungsbeschreibung vorzunehmen; hierzu zählt auch der Wechsel des Veranstaltungsortes. Der Veranstalter ist ferner berechtigt, angekündigte Referenten aus organisatorischen oder sachlichen Gründen durch andere, gleichermaßen qualifizierte Referenten zu ersetzen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt bei sämtlichen Änderungen gewahrt.

3.2.  Ist die Teilnahme kostenpflichtig, gilt die Teilnahmegebühr, sofern nicht anders vereinbart, jeweils pro Teilnehmer und Veranstaltung. Soweit sich aus der Veranstaltungsbeschreibung nichts anderes ergibt, umfasst die Teilnahmegebühr bei Präsenzveranstaltungen die Kosten für die Durchführung der Veranstaltung, insbesondere das Honorar der Referenten, die Kosten für Veranstaltungsräume, Veranstaltungsunterlagen sowie etwaige Besichtigungen. Die Verpflegung findet in dem Rahmen statt, wie es in der Veranstaltungsbeschreibung dargestellt wird. Reise-, Übernachtungs- und weitere Verpflegungskosten sind in der Teilnahmegebühr vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen nicht enthalten.  Diese Leistungen sind von dem Teilnehmer selbst zu organisieren; die dafür anfallenden Kosten trägt der Teilnehmer.

3.3. Preisangaben sind in Euro (EUR). Vorbehaltlich anderslautender Angaben in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung handelt es sich um Nettopreise ohne die gegebenenfalls hinzuzurechnende gesetzliche Umsatzsteuer. Der Veranstalter ist berechtigt, offensichtliche Schreib- und Rechenfehler in Preisangaben zu berichtigen.

3.4. Die Teilnahmegebühr ist mit Rechnungstellung zur Zahlung fällig und binnen sieben (7) Kalendertagen nach Zugang der Rechnung, spätestens jedoch bis zum Veranstaltungstermin, auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen, sofern nicht abweichend vereinbart.
Bei Online-Veranstaltungen kann die Zahlung nach Maßgabe der jeweiligen Bestelldaten auch per Bankeinzug oder Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express oder Diners Club) erfolgen.
Der Teilnehmer kommt mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug.  Der Veranstalter ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.  Der Teilnehmer kann nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Im Fall des Zahlungsverzugs ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer nach Maßgabe von Ziffer 2.3 von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

3.5   Werbeaktivitäten im Rahmen der Veranstaltung bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters.

3.6 Bei kostenpflichtigen Online-Veranstaltungen gewährleistet der Veranstalter während der Vertragslaufzeit eine zeitliche Verfügbarkeit der Plattform von 95 %. Dies bedeutet, dass die Plattform während mindestens 95 % der Vertragslaufzeit technisch nutzbar ist. Als verfügbar gilt die Plattform auch dann, wenn ihre Nutzung aus Gründen nicht möglich ist, die außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des Veranstalters liegen. Wird die gewährleistete zeitliche Verfügbarkeit unterschritten, gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß den Ziffern 7 und 8.

4. Pflichten des Teilnehmers

4.1 Die Teilnahme an kostenpflichtigen Online-Veranstaltungen ist personengebunden und nur demjenigen Teilnehmer gestattet, für den die jeweilige Online-Veranstaltung gebucht wurde. Anderen Personen darf der Teilnehmer die aktive oder passive Teilnahme nicht ermöglichen.

4.2 Der Teilnehmer hat rechtzeitig vor Beginn einer kostenpflichtigen Online-Veranstaltung zu überprüfen, ob eine Verbindung zu den digitalen Konferenzräumen hergestellt werden kann. Ist dies nicht möglich, hat der Teilnehmer den Veranstalter unverzüglich über die im Impressum genannten Kontaktdaten zu informieren.

4.3 Im Rahmen von kostenlosen wie kostenpflichtigen Online-Veranstaltungen, insbesondere in Chat-, Frage- oder Kommentarfunktionen, dürfen keine Äußerungen getätigt, Dateien eingestellt oder Inhalte vermittelt werden, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen (z. B. Beleidigungen oder andere Straftaten) oder Rechte Dritter verletzen.

4.4 Der Teilnehmer hat alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsfähigkeit der Online-Plattform oder der angebotenen Leistungen gefährden oder stören. Der Teilnehmer hat bestehende Zugriffsbeschränkungen für Daten zu beachten.

5. Stornierung und Benennung eines Ersatzteilnehmers durch den Teilnehmer

5.1 Stornierungen sind in Textform zu erklären.

5.2 Storniert der Teilnehmer seine Teilnahme spätestens am 15. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin, entfällt seine Pflicht zur Zahlung der Teilnahmegebühr, sofern sich aus der Veranstaltungsbeschreibung nichts anderes ergibt. Storniert der Teilnehmer spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 50 %. Bei einer späteren Stornierung ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter durch die Stornierung kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die nach den vorstehenden Sätzen berechnete Teilnahmegebühr.

Stellt der Veranstaltungsort dem Veranstalter infolge der Stornierung Zusatzkosten in Rechnung, hat der Teilnehmer diese zu erstatten, soweit sie nicht durch die einbehaltene Teilnahmegebühr abgedeckt sind.

5.3 Von der Regelung der Ziffer 5.2 ausgenommen sind von dem Veranstalter eingeladene Teilnehmer (Ehrengäste).

5.4 Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist grundsätzlich gebührenfrei möglich.

Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist dem Veranstalter vor dem Veranstaltungstermin in Textform anzuzeigen. Abweichend hiervon ist in dringenden Fällen, z.B. bei kurzfristiger Erkrankung des Teilnehmers, ausnahmsweise auch eine telefonische Anzeige zulässig.

5.5 Die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang der Stornierung oder Benennung eines Ersatzteilnehmers trägt der Teilnehmer.

5.6 Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung werden wie Stornierungen behandelt.

6. Absage durch Veranstalter 

6.1 Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung ganz oder in Teilen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen und/oder inhaltlich zu ändern, sofern dies für den Teilnehmer unter Berücksichtigung des Gesamtcharakters der Veranstaltung zumutbar ist. Ziffer 3.1 bleibt unberührt.

6.2 Der Veranstalter ist ferner berechtigt, das Format einer Veranstaltung von einer Präsenz- in eine Online-Veranstaltung zu ändern, insbesondere wenn dadurch eine Absage der Veranstaltung verhindert werden kann. Falls sich dadurch die Teilnahmegebühr verringert, erhält der Teilnehmer den Differenzbetrag erstattet.

6.3 Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist abzusagen,

(a) wegen zu geringer Nachfrage, sofern der Veranstalter den Teilnehmer hierüber spätestens sieben (7) Kalendertage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn informiert; oder

(b) aus sonstigen wichtigen, von dem Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, insbesondere höhere Gewalt, etwa Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Versorgungsnetzen oder großflächige Cyberangriffe, oder dem kurzfristigen Ausfall eines Referenten ohne verfügbaren Ersatz.

6.4 Absagen gemäß Ziffer 6.3 teilt der Veranstalter dem Teilnehmer spätestens sieben (7) Kalendertage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn mit, in dem Fall (b) unverzüglich, falls eine fristgerechte Absage wegen der Umstände nicht möglich ist.

6.5 In den Fällen der Ziffer 6.3 erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen.

7. Haftung des Veranstalters

7.1 Der Veranstalter haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verursacht wurden.

7.2 Der Veranstalter haftet auf Schadenersatz bei einfacher Fahrlässigkeit nur

(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

(b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet, und auf deren Erfüllung der Teilnehmer in besonderem Maße vertraut und vertrauen darf, in der Höhe jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

7.3 Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Veranstalters.

7.4.    Ansprüche aus einer Garantie gegenüber dem Teilnehmer und aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleiben von den Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 7 unberührt.

7.5.    Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 7 gelten entsprechend für mittelbare Schäden und Folgeschäden, z.B. entgangenen Gewinn und vergebliche Aufwendungen.

7.6.    Der Teilnehmer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

8.  Besondere Haftungsfälle

8.1. Die Teilnahme an Präsenz-Veranstaltungen erfolgt vorbehaltlich der vorstehenden Haftungsregelungen aus Ziffer 7 auf eigenes Risiko des Teilnehmers hinsichtlich allgemeiner, nicht vom Veranstalter zu vertretender Gefahren (z.B. Unfälle, Verlust oder Diebstahl durch Dritte).

8.2 Entspricht die Leistung des Veranstalters während der Online-Veranstaltung nicht den vertraglichen Vereinbarungen, kann der Teilnehmer die Vergütung angemessen mindern. Dies gilt nicht, wenn die Schlechtleistung unerheblich ist oder auf einer technischen Störung beruht, für deren Behebung der Teilnehmer verantwortlich ist und die er nicht rechtzeitig behoben hat.

8.3 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die auf Störungen von Telefonleitungen, Servern oder sonstigen Einrichtungen beruhen, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen.

9.  Keine Gewähr für Inhalte

9.1 Die Veranstaltungen werden inhaltlich von kompetenten und qualifizierten Referenten konzipiert, aufbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Vortragsinhalte oder Veranstaltungsunterlagen. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 7 und 8 bleiben unberührt.

9.2 Der Veranstalter wählt Dritte, deren Inhalte und Informationen er im Rahmen von Veranstaltungen zur Verfügung stellt, sorgfältig aus. Eine Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität findet nicht statt; der Veranstalter übernimmt auch insoweit keine Gewähr. Dasselbe gilt für Inhalte und Informationen, die ein Teilnehmer erstellt hat und der Veranstalter zur Verfügung stellt. 

10. Nutzungsrechte an Veranstaltungsunterlagen

10.1 Sämtliche im Rahmen einer Veranstaltung überlassenen Unterlagen („Veranstaltungsunterlagen“) sind urheberrechtlich geschützt.

Der Veranstalter räumt dem Teilnehmer ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes Recht ein, die Veranstaltungsunterlagen ausschließlich für den eigenen, nicht-kommerziellen Gebrauch zu nutzen.

Es ist Teilnehmern und Dritten ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters insbesondere nicht gestattet, die Veranstaltungsunterlagen

(a) ganz oder teilweise inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen;

(b) an Dritte weiterzuleiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten;

(c) entgeltlich oder unentgeltlich in das Internet oder andere Netzwerke einzustellen;

(d) nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen; oder

(e) zum Trainieren von KI-Systemen oder zur Verarbeitung durch KI-gestützte Anwendungen zu nutzen, beispielsweise für automatisierte Zusammenfassungen, Übersetzungen oder Auswertungen.

Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

10.2 Bei Online-Veranstaltungen ist das Nutzungsrecht nach Ziffer 10.1 hinsichtlich der dort bereitgestellten Inhalte auf die Dauer und den Zweck der Teilnahme an der jeweiligen Online-Veranstaltung beschränkt.

10.3 Das Nutzungsrecht berechtigt den Teilnehmer ausschließlich zum Abruf und zur technisch notwendigen, vorübergehenden Vervielfältigung der Inhalte der Online-Veranstaltung im Arbeitsspeicher seines Endgeräts, um die Inhalte wahrzunehmen. Weitergehende Nutzungshandlungen sind dem Teilnehmer nicht gestattet. Insbesondere ist dem Teilnehmer nicht gestattet,

(a) die Inhalte dauerhaft zu vervielfältigen, etwa durch Aufzeichnung mittels technischer Hilfsmittel;

(b) die Inhalte der Live-Veranstaltungen oder die von dem Veranstalter auf der Webseite oder im Web-Archiv bereitgestellten Inhalte öffentlich zugänglich zu machen oder weiterzuveräußern;

(c) die Inhalte systematisch oder methodisch in eine andere Software, Datenbank oder ein anderes System zu übertragen;

(d) die Inhalte, unabhängig von Format oder Datenträger, zu einem anderen als dem in Satz 1 genannten Zweck zu nutzen; oder

(e) KI-gestützte Werkzeuge, automatisierte Transkriptions- oder Aufzeichnungsdienste zur Teilnahme an oder Auswertung der Online-Veranstaltung einzusetzen.

10.4 Soweit der Teilnehmer im Rahmen einer Live-Veranstaltung Inhalte zur Verfügung stellt, etwa in digitalen Konferenzräumen („Nutzercontent"), räumt er dem Veranstalter hieran unentgeltlich für die Dauer der jeweiligen gesetzlichen Schutzfrist ein nicht ausschließliches, unterlizenzierbares, übertragbares und territorial unbeschränktes Recht ein, den Nutzercontent für das Online-Archiv des Veranstalters nutzbar zu machen. Dies umfasst insbesondere

(a) das Recht, den Nutzercontent zum Zweck der Bereitstellung des Online-Archivs auf Servern zu speichern;

(b) das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gegenüber anderen Nutzern des Online-Archivs; und

(c) das Recht zur Bearbeitung, soweit dies für die ordnungsgemäße Datenverarbeitung im Rahmen des Online-Archivs erforderlich ist.

10.5 Der Teilnehmer versichert, dass er über sämtliche für die Nutzung des Nutzercontents erforderlichen Rechte verfügt und dass der Nutzercontent keine Rechte Dritter verletzt.

10.6 Macht ein Dritter gegenüber dem Veranstalter Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit dem Nutzercontent geltend, insbesondere wegen einer Verletzung des Urheberrechts, gewerblicher Schutzrechte oder sonstiger Rechte (z.B. Persönlichkeitsrechte), hat der Teilnehmer den Veranstalter unverzüglich zu unterrichten, ihm alle zur Abwehr erforderlichen Informationen mitzuteilen und ihn angemessen zu unterstützen. Der Veranstalter ist berechtigt, den Nutzercontent aus dem Online-Archiv zu entfernen, sobald er Kenntnis von einer möglichen Rechtsverletzung erlangt.

10.7 Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die dem Veranstalter aus einer von dem Teilnehmer zu vertretenden Rechtsverletzung im Zusammenhang mit dem Nutzercontent entstehen; dies umfasst auch die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer als der vom Veranstalter geltend gemachte Schaden entstanden ist.

11. Ausstellung und Sponsoring

11.1 Die Konditionen einer veranstaltungsbegleitenden Fachausstellung oder des Sponsorings sind jeweils in den veranstaltungsspezifischen Bedingungen geregelt.

11.2 Virtuelle Messen

Bei virtuellen Messen des Veranstalters können Unternehmen („Aussteller“) sich und ihre Produkte und Dienstleistungen einem Online-Publikum präsentieren und bewerben, etwa in Form eines virtuellen Messestandes, durch Fachvorträge oder sonstige Werbemöglichkeiten im Internet, und über eine Chat-Schnittstelle unmittelbar mit den jeweiligen Besuchern in Kontakt treten. Einzelheiten des Angebots, insbesondere Laufzeit, Leistungsumfang sowie die jeweiligen Preise ergeben sich aus den jeweils gültigen Mediadaten.

11.2.1 Nach Anmeldung und Vertragsschluss gemäß Ziffer 2 übersendet der Aussteller dem Veranstalter die für den virtuellen Messestand erforderlichen Daten (z.B. Logo, Thema Fachvortrag, Unternehmensbeschreibung), die in den Mediadaten und der Auftragsbestätigung für die virtuelle Messe ausgewiesen sind. 

Der Veranstalter ist berechtigt, Aufträge oder Werbemaßnahmen mit oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

11.2.2 Mit der Übersendung der Daten gemäß Ziffer 11.2.1 erklärt sich der Aussteller mit der Speicherung und Veröffentlichung der jeweils bereitgestellten Inhalte durch den Veranstalter einverstanden. Dies gilt auch für die Platzierung in diversen Marketingmaterialien und -kanälen des Veranstalters.

11.2.3 Dem Aussteller obliegt es, seinen eigenen Messestand und/oder Fachvortrag in angemessener Weise zusätzlich selbst zu bewerben.

11.2.4 Ist der Veranstalter aus wichtigem Grund, etwa aufgrund von technischen Störungen, höherer Gewalt oder gesetzlichen Bestimmungen, an der Durchführung der virtuellen Messe endgültig gehindert, steht ihm ein Rücktrittsrecht zu. Der Aussteller erhält in diesem Falle geleistete Zahlungen anteilig zurück.

Ist die Durchführung der virtuellen Messe vorübergehend aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht möglich, wird die virtuelle Messe nach Möglichkeit nachgeholt. Wird sie innerhalb einer für den Aussteller zumutbaren Frist nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachgeholt, bleibt der Vergütungsanspruch des Veranstalters bestehen.

11.2.5 Befindet sich der Aussteller ganz oder teilweise im Zahlungsverzug gemäß Ziffer 3.4, kann der Veranstalter ihn von der Teilnahme, der Veröffentlichung des virtuellen Messestandes und/oder dem Abhalten eines Fachvortrages bis zum Eingang aller fälligen Zahlungen ausschließen.

11.2.6 Der Veranstalter stellt die Plattform für die Platzierung der virtuellen Messestände zur Verfügung. Für die Inhalte der Messestände und der über die verfügbare Chat-Schnittstelle geführten Gespräche und etwaiger daraus resultierenden Vertragsabschlüsse ist allein der jeweilige Aussteller verantwortlich.

Der Aussteller hat vor der Einstellung seiner Inhalte sämtliche hierfür erforderlichen Rechte Dritter einzuholen. Er ist insbesondere verpflichtet, die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte daraufhin zu überprüfen, ob sie rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

Hinsichtlich der Freistellung von Ansprüchen Dritter gilt Ziffer 10.7 entsprechend.

11.2.7 Der Veranstalter informiert regelmäßig über die virtuelle Messe sowie insbesondere über die teilnehmenden Aussteller, deren Produkte und die angebotenen Vorträge in seinen diversen Marketingmaterialien und -kanälen.

12. Datenschutz  

12.1 Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters, abrufbar unter https://www.media2b.de/datenschutz/media2businessgmbh.

12.2 Im Rahmen der Veranstaltung wird eine Liste der angemeldeten Teilnehmer (Unternehmen, Vor- und Nachname, Position, Ort) veröffentlicht, um den branchenüblichen fachlichen Austausch zwischen den Teilnehmern zu ermöglichen. Diese Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses des Veranstalters und der Teilnehmer an einem solchen Austausch (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Der Teilnehmer kann der Veröffentlichung seiner Daten auf der Teilnehmerliste jederzeit formlos widersprechen; die Teilnahme an der Veranstaltung bleibt hiervon unberührt.

12.3 Der Veranstalter weist darauf hin, dass im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Videoaufnahmen des Veranstaltungsgeschehens angefertigt werden können, auf denen Teilnehmer in den für eine Veranstaltung typischen Zusammenhängen erkennbar sein können. Der Veranstalter darf diese Aufnahmen zu Informations- und Werbezwecken in seinen diversen Marketingmaterialien und -kanälen sowie in den Marketingmaterialien und -kanälen seiner Sponsoren und Partner verbreiten. Der Teilnehmer kann der Anfertigung und Verbreitung solcher Aufnahmen jederzeit formlos widersprechen, ohne dass ihm hierdurch Nachteile für die Teilnahme entstehen.

Gezielte Bild-, Video- oder Tonaufnahmen einzelner Teilnehmer bedürfen der vorherigen Einwilligung des Teilnehmers.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Der Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für die Teilnahmebedingungen und sonstige Vertragsbedingungen.

13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung ist Berlin, soweit hierüber eine Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.

13.3 Zur Wahrung der für rechtsgeschäftliche Erklärungen vorgesehenen Textform genügt eine E-Mail, es sei denn, in diesen AGB ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

13.4 Soweit der Vertrag nichts anderes vorsieht, ist er weder in Teilen noch in seiner Gesamtheit ohne Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners übertragbar.

13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung. Stellen die Vertragspartner fest, dass der Vertrag lückenhaft ist, wird diese Lücke durch eine wirksame Bestimmung ausgefüllt, die den in der Gesamtheit der Bestimmungen des Vertrags zum Ausdruck kommenden Intentionen der Vertragspartner am nächsten kommt.

 

Stand August 2026