20.05.2026, 9:30 – 12:30 Uhr

Die Antragstellung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren

Problemfelder in der Praxis – typische Fehler vermeiden 

Auch in arbeitsgerichtlichen Prozessen ist die Antragstellung ein zentraler Bestandteil der mündlichen Verhandlung und hat eine herausragende Bedeutung. Der Antrag bestimmt den Streitgegenstand und damit auch die Vollstreckbarkeit. Außerdem bestimmt der Antrag den Umfang der Rechtskraft eines Urteils. Kurzgefasst: mit der Antragstellung wird der Rechtszug „auf das Gleis gesetzt“. Hierbei sollten Fehler tunlichst vermieden werden!

In der Praxis wird der korrekten Formulierung der Anträge häufig nicht die notwendige Sorgfalt zugemessen. Die daraus nachteilhaften Folgen für die Parteien können beträchtlich sein. Das Seminar möchte an dieser Stelle Hilfestellung leist

 

INHALTE

  • Korrekte Antragsformulierung, insbesondere bei Kündigungsschutzverfahren, Zahlungsklagen, Abrechnungsklagen, Klage auf (Weiter-)Beschäftigung, ….
  • Fallbeispiele aus der gerichtlichen Praxis
  • Aktuelle Rechtsprechung 
  • Vermeidung typischer Fehler
  • Besonderheiten der Zwangsvollstreckung im Arbeitsrecht
  • Anträge im einstweiligen Rechtsschutz

 

Unser Online-Seminar macht Sie fit für die praxisrelevanten Problemfelder bei der Antragstellung im Arbeitsgerichtsprozess. 

 

ZIELGRUPPE

Rechtsanwälte, Verbandsjuristen, arbeitsrechtliche Praktiker, die ihre prozessualen Kenntnisse im arbeitsgerichtlichen Verfahren auffrischen oder vertiefen wollen. 

 

Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.

 

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Referenten

Matthias Mohn

Richter am Arbeitsgericht

Arbeitsgericht Freiburg

Matthias Mohn ist Richter am Arbeitsgericht, Studium in Freiburg im Breisgau und Aix-en-Provence. Seit 2004 Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit, 2018/2019 Abordnung an das LAG Baden-Württemberg. In Seminaren zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht wie auch als Vorsitzender von Einigungsstellen verfügt er über langjährige Erfahrung.

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Arbeit und Arbeitsrecht ist die Fachzeitschrift für das Personalmanagement. Sie verbindet Trends in der Personalwirtschaft mit umfassenden Informationen zu aktueller Rechtsprechung und neuen Vorschriften.

Wichtige Themenfelder sind Arbeitsrecht, Vergütung, Management, Führung und Organisation.

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