13.09.2023, 9:00 – 12:30 Uhr

Die Antragstellung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren (2023)

inkl. 30 Minuten Pause

Problemfelder in der Praxis – typische Fehler vermeiden

Auch in arbeitsgerichtlichen Prozessen ist die Antragstellung ein zentraler Bestandteil der mündlichen Verhandlung und hat eine herausragende Bedeutung. Der Antrag bestimmt den Streitgegenstand und damit auch die Vollstreckbarkeit. Außerdem bestimmt der Antrag den Umfang der Rechtskraft eines Urteils. Kurzgefasst: mit der Antragstellung wird der Rechtszug „auf das Gleis gesetzt“. Hierbei sollten Fehler tunlichst vermieden werden!

In der Praxis wird der korrekten Formulierung der Anträge häufig nicht die notwendige Sorgfalt zugemessen. Die daraus nachteilhaften Folgen für die Parteien können beträchtlich sein. Unser Online-Seminar möchte an dieser Stelle Hilfestellung leisten. Es richtet sich insbesondere an Rechtsanwälte und Verbandsvertreter, die für die unterschiedlichsten arbeitsrechtlichen Fragestellungen entsprechende Anträge formulieren müssen.

Inhalte:

  • Korrekte Antragsformulierung, insbesondere bei Kündigungsschutzverfahren, Zahlungsklagen, Abrechnungsklagen, Klage auf (Weiter-) Beschäftigung, ….
  • Fallbeispiele aus der forensischen Praxis
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Vermeidung typischer Fehler
  • Besonderheiten der Zwangsvollstreckung im Arbeitsrecht
  • Einstweiliger Rechtsschutz

Unser Online-Seminar macht Sie fit für die praxisrelevanten Problemfelder bei der Antragstellung im Arbeitsgerichtsprozess.
 

ZIELGRUPPE: Geschäftsführer, Personalverantwortliche, Entscheidungsträger in der Rechts- und Personalabteilung, Fach- und Führungskräfte, Fachanwälte für Arbeitsrecht

ZERTIFIZIERUNG: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 3 Stunden gem. § 15 FAO. Die nachgewiesenen Stunden der Online-Fortbildung mit Anwesenheitskontrolle wer-den von den Kammern vollumfänglich und unbegrenzt anerkannt.

Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.

 

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Referenten

Matthias Mohn

Richter am Arbeitsgericht

Arbeitsgericht Freiburg

Matthias Mohn ist Richter am Arbeitsgericht, Studium in Freiburg im Breisgau und Aix-en-Provence. Seit 2004 Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit, 2018/2019 Abordnung an das LAG Baden-Württemberg. In Seminaren zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht wie auch als Vorsitzender von Einigungsstellen verfügt er über langjährige Erfahrung.

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