15.09.2026, 10:00 – 11:00 Uhr

Update Rechtsprechung Arbeitsrecht – Teil 3

Das Arbeitsrecht unterliegt dem ständigen Wandel der Rechtsprechung. Handwerkliche Fehler sind teuer und vermeidbar. Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Gesetzesänderungen stellen Personalverantwortliche immer wieder vor neue Herausforderungen. Sie müssen daher die aktuellen Entwicklungen im Auge behalten.

Folgende Entscheidungen haben unsere Referenten im 2. Teil für Sie zusammengestellt:

Einhaltung des Gebots fairen Verhandelns - Aufhebungsvertrag
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 23.9.2025 – 2 SLa 101/25 (ArbG Stralsund 29.4.2025 – 13 Ca 470/24), BeckRS 2025, 41867

Rückforderung überzahlter Honorare bei rückwirkender Feststellung eines Arbeitsverhältnisses und Schätzung der üblichen Vergütung nach § 612 Abs. 2 BGB
LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30.10.2025 – 5 Sa 1041/24 (ArbG Berlin 24.7.2024 – 20 Ca 14999/23, 20 Ca 5303/24), BeckRS 2025, 43349

Verlängerung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG
LAG Köln, Urt. v. 19.2.2026 – 8 SLa 544/25 (ArbG Köln 16.7.2025 – 18 Ca 1654/25), BeckRS 2026, 5677

Kopftuchverbot am Arbeitsplatz
BAG, Urteil vom 29.1.2026 – 8 AZR 49/25 (LAG Hamburg 28.8.2024 – 5 SLa 6/24), AuA 7/26, S. 57

Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte – Hinweis auf dringende Arbeiten bei Anzeige der AU
LAG Baden-Württemberg, Teilurt. v. 19.2.2026 – 8 Sa 25/25 (ArbG Stuttgart 9.7.2025 – 30 Ca 5782/24), BeckRS 2026, 6875

Die Referenten verschaffen Ihnen hierzu einen Überblick, geben Handlungsempfehlungen sowie Tipps zur Vertiefung. Diese werden Ihnen anschaulich und mit zahlreichen Praxisbeispielen kompetent vermittelt.

 

Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.

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Referenten

Dr. Martin Römermann

Partner | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ogletree Deakins International LLP, Berlin

Dr. Martin Römermann ist in allen Bereichen des Arbeitsrechts sowie in angrenzenden Fragen des Gesellschaftsrechts erfahren und gerichtlich wie außergerichtlich ein routinierter Verhandlungsführer. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt er vornehmlich mittelständische und große IT und Tech-Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen umfassend im Individual- und Kollektivarbeitsrecht, bei der Restrukturierung und Sanierung sowie im Tarif- und Betriebsverfassungsrecht.

 

Karl Melzer

Associate | Rechtsanwalt

Ogletree Deakins International LLP, Berlin

Karl Melzer war im Rahmen seines Referendariats r im Bundesministerium für Arbeit und Soziales tätig und beschäftigte sich dort insbesondere mit Tarifvertrags-, Mindestlohn- und Entsenderecht. Er absolvierte ein einjähriges Auslandsstudium mit Schwerpunkt im mexikanischen Arbeitsrecht an der Universidad de Guadalajara in Mexiko.
Er berät nationale und internationale Mandanten in allen Aspekten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

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Veranstalter

Arbeit und Arbeitsrecht ist die Fachzeitschrift für das Personalmanagement. Sie verbindet Trends in der Personalwirtschaft mit umfassenden Informationen zu aktueller Rechtsprechung und neuen Vorschriften.

Wichtige Themenfelder sind Arbeitsrecht, Vergütung, Management, Führung und Organisation.

AuA bietet mit Website, 14-tägigem Newsletter, AuA-Magazin-App mit digitalen Ausgaben für Tablet, Smartphone und PC/Mac, dem jährlichen Arbeitsrechtskongress und einer Vielzahl von Webinaren ein vielseitiges Informationsspektrum mit multimedialem Inhalt.

Andreas Krabel

Chefredakteur

Arbeit und Arbeitsrecht

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